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Stallpflicht nicht aufgehoben
Oldenburg hebt Beobachtungsgebiet zur Geflügelpest auf
Die Stadt Oldenburg hat eine Allgemeinverfügung zur Aufhebung des Anschluss-Beobachtungsgebietes zum Schutz gegen die Geflügelpest (02/2021 OL) » erlassen. Damit wurde das Beobachtungsgebiet mit Wirkung von Donnerstag, 18. Februar 2021, an, aufgehoben.
Die seit dem 14. November 2020 angeordnete Aufstallungspflicht für Freiland-Geflügel » ist noch weiterhin gültig.
Stallpflicht gilt weiterhin
Wegen des vermehrten Auftretens des hochansteckenden Geflügelpest-Virus bei Wildvögeln hat die Stadt Oldenburg eine Allgemeinverfügung zur verpflichtenden Aufstallung von Geflügel im Stadtgebiet » erlassen. Sie gilt seit Samstag, 14. November 2020, und dient dazu, die Einschleppung der Geflügelpest über infizierte Wildvögel in hiesige Hausgeflügelbestände mit Freilandhaltung möglichst zu vermeiden. Gleichlautende Anordnungen wurden auch in den Nachbarkommunen getroffen.
Einschleppung soll verhindert werden
Die Entscheidung fiel aufgrund einer Risikobeurteilung des hiesigen Veterinäramtes zur Abschätzung der Gefahr einer Einschleppung der Geflügelpest über infizierte Wildvögel und/oder deren Kot. Es besteht insbesondere in der Nähe von Wasservogel-Rast- und Sammelplätzen ein hohes Risiko des Eintrags einer H5N8-Infektion in Geflügelhaltungen, durch direkte oder indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel.
In der Stadt Oldenburg gibt es derzeit 350 gemeldete Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter mit circa 3.500 Stück Geflügel.
Es bestehen zurzeit keine Hinweise, dass der Subtyp H5N8 des Geflügelpest-Virus auf den Menschen übertragen wird. Weitere Informationen finden Sie im Factsheet „Aviäre Influenza" » (PDF, 374 KB).
Hier finden Sie Fragen und Antworten zum Thema „Aufstallungsanordnung von Geflügel“ » (PDF, 116 KB, barrierefrei)